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Öffentliche Bekanntmachung über die Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope im Jahr 2024

Öffentliche Bekanntmachung vom 25.04.2024

Im Jahr 2024 wird die Aktualisierung der Erfassung der nach § 20 Naturschutzausführungsgesetz gesetzlich geschützten Biotope in Mecklenburg-Vorpommern durch Geländeerhebungen in ausgewählten Gebieten fortgesetzt. Hierfür werden vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG M-V) beauftragte Biotopkartiererinnen und -kartierer im Gelände unterwegs sein. Nach § 9 Abs. 1 NatSchAG M-V dürfen Bedienstete und Beauftragte der Naturschutzbehörden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden betreten und dort nach rechtzeitiger Ankündigung Bestandserhebungen durchführen und Fotografien anfertigen.