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Öffentliche Bekanntmachung über Vermessungsarbeiten in der Flur 2 der Gemarkung Kassebohm

Öffentliche Bekanntmachung vom 18.07.2024

Im Liegenschaftskataster sind gemäß § 22 GeoVermG M-V auch die Gebäude nachzuweisen. Die bisher nicht in der Liegenschaftskarte dargestellten Gebäude sollen nunmehr erfasst werden. Drei Vermessungsbüros wurden mit der Vermessung der Gebäude beauftragt.