Öffentliche Bekanntmachung über Vermessungsarbeiten in der Flur 2 der Gemarkung Kassebohm
Öffentliche Bekanntmachung vom
Im Liegenschaftskataster sind gemäß § 22 GeoVermG M-V auch die Gebäude nachzuweisen. Die bisher nicht in der Liegenschaftskarte dargestellten Gebäude sollen nunmehr erfasst werden. Drei Vermessungsbüros wurden mit der Vermessung der Gebäude beauftragt.