Verordnung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für den Denkmalbereich Steintor-Vorstadt Rostock
Öffentliche Bekanntmachung vom
Aufgrund gerichtlicher Entscheidung sind die Denkmalbereichsverordnungen
- Verordnung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Ausweisung des Denkmalbereiches „Biestow“,
- Verordnung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Ausweisung des Denkmalbereiches „Wiener Platz“,
- Verordnung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Ausweisung des Denkmalbereiches „Dornblüth-, Wiggers-, Strempel-, Dethardingstraße“,
- Verordnung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Ausweisung des Denkmalbereiches „Östliche Altstadt“ und
- Verordnung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für den Denkmalbereich Steintor-Vorstadt Rostock
in der bislang bestehenden Form nochmals zu veröffentlichen. Aus Gründen der Rechtssicherheit hat die Bürgerschaft zudem erneut über diese Denkmalbereichsverordnungen Beschluss gefasst.