Home
Navigation

Verordnung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für den Denkmalbereich Steintor-Vorstadt Rostock

Öffentliche Bekanntmachung vom 24.04.2023

Aufgrund gerichtlicher Entscheidung sind die Denkmalbereichsverordnungen

- Verordnung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Ausweisung des Denkmalbereiches „Biestow“,
- Verordnung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Ausweisung des Denkmalbereiches „Wiener Platz“,
- Verordnung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Ausweisung des Denkmalbereiches „Dornblüth-, Wiggers-, Strempel-, Dethardingstraße“,
- Verordnung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Ausweisung des Denkmalbereiches „Östliche Altstadt“ und
- Verordnung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für den Denkmalbereich Steintor-Vorstadt Rostock

in der bislang bestehenden Form nochmals zu veröffentlichen. Aus Gründen der Rechtssicherheit hat die Bürgerschaft zudem erneut über diese Denkmalbereichsverordnungen Beschluss gefasst.