Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Meldedaten
Öffentliche Bekanntmachung vom
Das Stadtamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock möchte mit der Bekanntmachung auf das grundsätzliche Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe der Daten der Einwohnerinnen und Einwohner der Hanse- und Universitätsstadt Rostock laut Bundesmeldegesetz (BMG) hinweisen.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Hanse- und Universitätsstadt Rostock haben die Möglichkeit Ihren Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten schriftlich, persönlich oder elektronisch in einem Ortsamt der Hanse- und Universiutätsstadt Rostock einzulegen.