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Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Meldedaten

Öffentliche Bekanntmachung vom 01.12.2023

Das Stadtamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock möchte mit der Bekanntmachung auf das grundsätzliche Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe der Daten der Einwohnerinnen und Einwohner der Hanse- und Universitätsstadt Rostock laut Bundesmeldegesetz (BMG) hinweisen.

Die Einwohnerinnen und Einwohner der Hanse- und Universitätsstadt Rostock haben die Möglichkeit Ihren Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten schriftlich, persönlich oder elektronisch in einem Ortsamt der Hanse- und Universiutätsstadt Rostock einzulegen.