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Öffentliche Bekanntmachung Widmungsverfügung Timmermannsstrat/Stellmakerstrat

Öffentliche Bekanntmachung vom 04.01.2024

Gemäß des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV), zuletzt geändert durch das GVOBl. M-V, verfügt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock als Träger der Straßenbaulast die Widmung nachstehender Straßen unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG - MV für den öffentlichen Verkehr:

  • Timmermannsstrat
  • Stellmakerstrat

Öffentliche Bekanntmachung