Öffentliche Bekanntmachung Widmungsverfügung Timmermannsstrat/Stellmakerstrat
Öffentliche Bekanntmachung vom
Gemäß des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV), zuletzt geändert durch das GVOBl. M-V, verfügt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock als Träger der Straßenbaulast die Widmung nachstehender Straßen unter Angabe der Einstufung in eine Straßengruppe nach § 3 StrWG - MV für den öffentlichen Verkehr:
- Timmermannsstrat
- Stellmakerstrat