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Widmungsverfügung Wohngebiet "Kiefernweg"

Öffentliche Bekanntmachung vom 24.05.2023

Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern verfügt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Widmung von Straßen im Wohngebiet "Kiefernweg" für den öffentlichen Verkehr.