Widmungsverfügung Wohngebiet "Kiefernweg"
Öffentliche Bekanntmachung vom
Gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern verfügt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Widmung von Straßen im Wohngebiet "Kiefernweg" für den öffentlichen Verkehr.