Öffentliche Bekanntmachung zur Regelung der Anmeldung von landseitigen Einbringen gefährlicher Güter in die Hafengebiete der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Öffentliche Bekanntmachung vom
Auf Grundlage der Hafengefahrgutverordnung - HGGVO M-V i. V. m. der Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit ergeht folgende Allgemeinverfügung zur Regelung der Anmeldung von landseitigen Einbringen gefährlicher Güter in die Hafengebiete der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.