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Öffentliche Bekanntmachung zur Regelung der Anmeldung von landseitigen Einbringen gefährlicher Güter in die Hafengebiete der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Öffentliche Bekanntmachung vom 28.03.2024

Auf Grundlage der Hafengefahrgutverordnung - HGGVO M-V i. V. m. der Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit ergeht folgende Allgemeinverfügung zur Regelung der Anmeldung von landseitigen Einbringen gefährlicher Güter in die Hafengebiete der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.