Öffentliche Bekanntmachungen künftig digital
Pressemitteilung vom
Städtischer Anzeiger erscheint ab Januar monatlich und liegt zur Mitnahme aus
Öffentliche Bekanntmachungen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock werden ab 25. Dezember 2022 rechtswirksam im Internet unter der Adresse www.rostock.de/bekanntmachungen veröffentlicht. Auf Öffentliche Bekanntmachungen nach dem BauGB wird zusätzlich in den Rostocker Tageszeitungen hingewiesen.
Tagesordnungen von Gremien, z.B. Ausschüssen und Ortsbeiräten, sind mit ihrer Veröffentlichung im Allris-System unter www.rostock.de/ksd bekanntgemacht. Separate Aushänge in Schaukästen an ausgewählten Verwaltungsstandorten sind nicht mehr erforderlich. Damit wird der Beschluss der Bürgerschaft über die „Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung“ vom 26. Oktober 2022 umgesetzt.
Der Städtische Anzeiger erscheint ab Januar 2023 als Mitteilungsblatt mit redaktionellen und Service-Informationen rund um die Stadtverwaltung einmal monatlich am letzten Freitag eines jeden Monats. Die Publikation mit einer Auflagenhöhe von 10.000 Exemplaren wird an 30 Ausgabestellen in Rostock kostenlos zur Mitnahme ausgelegt: an den Infotheken der Stadtverwaltung, in den Ortsämtern, Stadtteil- und Begegnungszentren, Tourist-Informationen, bei der Stadtbibliothek und in der Volkshochschule.
Unverändert bleibt das kostenfreie Digitalabo, das unter der Internetadresse www.staedtischer-anzeiger.de bestellt werden kann.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Städtischen Anzeiger gegen Bezahlung der Portokosten in Höhe von 2,40 Euro pro Ausgabe (Zahlungsweise: Rechnungslegung im März) per Post beim Verlag Linus Wittich Medien KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, oder bei Frau Wahrmann unter Tel. 039931 579-48 oder der E-Mail-Adresse a.wahrmann@wittich-sietow.de zu abonnieren.