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Öffentliche Wahlbekanntmachung zur Migrantenratswahl der Hansestadt Rostock

Pressemitteilung vom 19.05.2010

1. Wahltag
Am 6. Juni 2010 findet in der Zeit von 10.00 bis 17.00 Uhr in der Hansestadt Rostock die Wahl des Migrantenrates der Hansestadt Rostock statt.

2. Wahlbezirkseinteilung
Das Wahlgebiet für die Migrantenratswahl ist die Hansestadt Rostock. Es wurden zwei Wahlbezirke gebil- det.

Wahlbezirk 1 umfasst die Ortsteile:

01-Seebad Warnemünde,
02-Diedrichshagen,
08-Lichtenhagen,
09-Groß Klein,
10-Lütten Klein,
11-Evershagen,
12-Schmarl,
13-Reutershagen,
15-Gartenstadt/Stadtweide.

Wahlbezirk 2 umfasst die Ortsteile:

03-Markgrafenheide,
04-Hohe Düne,
05-Hinrichshagen,
06-Wiethagen,
07-Torfbrücke,
14-Hansaviertel,
16-Kröpeliner-Tor-Vorstadt,
17-Südstadt,
18-Biestow,
19-Stadtmitte,
20-Brinckmansdorf,
21-Dierkow-Neu,
22-Dierkow-Ost,
23-Dierkow-West,
24-Toitenwinkel,
25-Gehlsdorf,
26-Hinrichsdorf,
27-Krummendorf,
28-Nienhagen,
29-Peez,
30-Stuthof,
31-Jürgeshof

In jedem Wahlbezirk wird ein Wahlraum eingerichtet. Die Adressen lauten:

Wahlbezirk 1
Hansestadt Rostock
Der Oberbürgermeister
Stadtamt
Ortsamt 2 (Groß Klein)
Albrecht-Tischbein-Str. 48
18109 Rostock

Wahlbezirk 2
Hansestadt Rostock
Der Oberbürgermeister
Stadtamt
Ortsamt 8 (Toitenwinkel)
Jawaharlal-Nehru-Str. 33
18147 Rostock

Die Wahlbenachrichtigungen, die allen Wahlberechtigten bis zum 16. Mai 2010 zugegangen sind, enthalten Angaben zum Wahlbezirk und Wahlraum. Dort kann der Wahlberechtigte wählen.


3. Wahlberechtigung
Jeder Wahlberechtigte kann nur da wählen, wo das Wählerverzeichnis mit seinen Eintragungen vorliegt. Er kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Die Wahlberechtigung wird anhand der Wahlbenachrichtigung oder des Wählerverzeichnisses festgestellt. Auf Verlangen hat sich der Wahlberechtigte über seine Person auszuweisen.

4. Wahlhandlung
Gewählt wird mittels amtlicher Stimmzettel. Jeder Wahlberechtigte erhält nach Feststellung seiner Wahlberechtigung einen Stimmzettel und begibt sich damit in die Wahlkabine.
Der Wahlberechtigte gibt seine Stimme ab, indem er sein Kreuz in den Kreis neben dem Bewerber setzt.

Jeder Wahlberechtigte hat drei Stimmen.
Diese drei Stimmen können
- einem Bewerber oder
- verschiedenen Bewerbern desselben Wahlvorschlags oder
- verschiedenen Bewerbern unterschiedlicher Wahlvorschläge gelten.

Bei der Abgabe von mehr als drei Stimmen sind alle abgegebenen Stimmen ungültig.
Der Stimmzettel ist noch in der Wahlkabine so zu falten, dass der Inhalt verdeckt ist. Der gefaltete Stimmzettel wird in die Wahlurne gelegt.

Rostock, 19. Mai 2010

Hans-Joachim Engster
Wahlleiter