Offenlegung des Liegenschaftskatasters
Pressemitteilung vom
In der Gemarkung Diedrichshagen, Flur 3 und 4 sowie in der Gemarkung Flurbezirk I, Flur 1 - 4
ist das Liegenschaftskataster erneuert worden. An die Stelle der analogen Flurkartenblätter tritt die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK). Die Erneuerung des Liegenschaftskatasters wird gemäß § 13 (5) des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VermKatG) den Grundstückseigentümern und Inhabern grundstücksgleicher Rechte anstelle einer besonderen Mitteilung durch Offenlegung bekanntgegeben. Das erneuerte Liegenschaftskataster kann vom 5. Dezember 2005 bis zum 5. Januar 2006 im Raum 171 des Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamtes der Hansestadt Rostock, Holbeinplatz 14,
montags bis donnerstags
von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
und freitags
von 8.00 bis 13.00 Uhr
eingesehen werden.
Mit dem Ablauf der Offenlegungsfrist treten die Veränderungen an die Stelle der bisherigen Angaben des Liegenschaftskatasters.
Gegen die in das Liegenschaftskataster übernommenen Angaben kann bis zum Ablauf des 5. Februar 2006 Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der
Hansestadt Rostock
Der Oberbürgermeister
Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt Holbeinplatz 14
18069 Rostock
oder bei jeder anderen Dienststelle des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock einzulegen.
Sabine Opolka
Leiterin des
Kataster-, Vermessungs-
und Liegenschaftsamtes