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Offenlegung des Liegenschaftskatasters

Pressemitteilung vom 19.09.2005

In der Gemarkung Alt Bartelsdorf, Flur 2 und Peez, Flur 1 ist das Liegenschaftskataster erneuert worden. An die Stelle der analogen Flurkartenblätter tritt die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK). Die Erneuerung des Liegenschaftskatasters wird gemäß § 13 (5) des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VermKatG) den Grundstückseigentümern und Inhabern grundstücksgleicher Rechte anstelle einer besonderen Mitteilung durch Offenlegung bekanntgegeben. Das erneuerte Liegenschaftskataster kann vom 19. September 2005 bis zum 19. Oktober 2005 im Raum 171 des Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamtes der Hansestadt Rostock, Holbeinplatz 14, montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr eingesehen werden. Mit dem Ablauf der Offenlegungsfrist treten die Veränderungen an die Stelle der bisherigen Angaben des Liegenschaftskatasters. Gegen die in das Liegenschaftskataster übernommenen Angaben kann bis zum Ablauf des 19. November 2005 Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der

Hansestadt Rostock
Der Oberbürgermeister
Kataster-, Vermessungs-
und Liegenschaftsamt
Holbeinplatz 14
18069 Rostock

oder bei jeder anderen Dienststelle des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock einzulegen.

Sabine Opolka
Amtsleiterin