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Orangefarbene Hundemarke kommt per Post

Pressemitteilung vom 14.01.2000



Alle Rostocker Hundehalterinnen und Hundehalter erhielten in diesem Tagen Post von der Stadtverwaltung, wenn ihre Vierbeiner steuerlich gemeldet sind. Verschickt wurden neben dem aktuellen Hundesteuerbescheid auch die neuen orangefarbenen Hundemarken, die bis 2002 gültig sind. Mit dem aktuellen Steuerbescheid wird über die Höhe der Hundesteuer informiert, die sich aus der am 1. Januar 2000 in Kraft getretenen Hundesteuersatzung ergibt.

Wer seinen Vierbeiner zwischen Mitte Dezember und Anfang Januar erstmals steuerlich angemeldet hat, muss auf diese Post noch eine Woche warten, teilt die städtische Steuerabteilung mit. Verzögern wird sich die Zustellung auch bei jenen Hundehalterinnen und Hundehaltern, die nach nach einem Umzug vergaßen, ihre neue Adresse mitzuteilen. In solchen Fällen wird erst die neue Anschrift ermittelt. Betroffene sollten umgehend im Amt für Controlling, Finanzen und Steuern die Anschriftenänderung bekanntgeben.

Gegenwärtig sind in Rostock rund 6.800 Hunde gemeldet, wobei die Experten eine Dunkelziffer von rund 15 Prozent nicht gemeldeter Vierbeiner vermuten. In den kommenden Wochen werden Mitarbeiter der Stadtverwaltung deshalb im gesamten Stadtgebiet prüfen, ob alle Hunde steuerlich gemeldet sind und die vorgeschriebene orangefarbene Steuermarke am Halsband tragen. Gleichzeitig wird verstärkt darauf geachtet, ob der beim „Gassi gehen“ angefallene Hundekot durch die Hundehalter ordnungsgemäß beseitigt wird.

Säumige Hundehalter, die ihren Hund bislang noch nicht angemeldet haben, sollten das deshalb umgehend im zuständigen Ortsamt oder im Amt für Controlling, Finanzen und Steuern im Rathaus nachholen. Wer seinen Hund nicht ordnungsgemäß angemeldet hat, muss ebenso mit einem Verwarngeld rechnen, wie jene, die die vorgeschriebene Steuermarke nicht vorweisen können.