Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung
Pressemitteilung vom
Vorschläge und Bewerbungen für die Otto- und Clara-Gütschow-Stiftung sollten jetzt eingereicht werden, teilt das Amt für Jugend und Soziales mit. Im November 1920 verstarb in Muralto bei Locarno, Tessin, Clara Gütschow als Witwe des im Jahre 1917 verstorbenen Otto Gütschow aus Rostock.
Die Verstorbenen hinterließen keine Kinder und somit die letztwillige Verfügung unter Mitwirkung des Rechtsbeirates der Schweizerischen Kreditanstalt in Zürich, dass die Stadt Rostock aus dem ihr zugefallenen Kapital eine Stiftung unter dem Namen „Otto-und-Clara- Gütschow-Stiftung“ errichtet und deren Organisation und Verwaltung übernimmt. Die Stiftung soll ihren Sitz in Rostock und den Zweck haben, Suppenküchen und Teeanstalten sowie Wärmestuben für die Ärmsten der Hansestadt Rostock zu unterstützen, ohne Unterschied des Geschlechts, des Alters, der Konfession und des Standes.
In der Fortsetzung des Stiftungsgedankens hat die Hansestadt Rostock diesen letzten Willen in der am 6. Februar 2002 beschlossenen Satzung aufgenommen und die „Otto-und-Clara- Gütschow-Stiftung“ gegründet. Seit 2002 erfolgt jährlich die Ausreichung der Erträge aus dem Stiftungskapital.
Auch für das Jahr 2012 wird hiermit öffentlich ausgeschrieben. Die Höhe des Ertrages für das Jahr 2012 beträgt 8.500 Euro. Die Ausreichung der Stiftungsmittel ist zum Tag des Ehrenamtes Anfang Dezember 2012 vorgesehen.
Die Erträge können an Körperschaften bzw. Vereinigungen als Förderung nach dem Zuwendungsrecht ausgereicht werden, sofern sie die genannten mildtätigen Zwecke verfolgen.
Auf die Förderung investiver Maßnahmen, zugunsten dieses Angebotes für die Bedürftigen, wird verzichtet.
Projektvorschläge und Bewerbungen mit der Antragsfrist bis zum 31. August 2012 können nur bei ordnungsgemäßen Antragsunterlagen berücksichtigt werden. Die erforderlichen Unterlagen und Informationen sind nach telefonischer Rücksprache mit dem Amt für Jugend und Soziales, Ines Thies, Tel. 381-2510, St.-Georg-Str. 109, Haus 2, 18055 Rostock, zu erhalten. Die ausführlichen Dokumente sind schriftlich mit dem Vermerk „Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung - 2012“, an die Senatorin für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport, Kultur, Dr. Liane Melzer, Hinter dem Rathaus 5, 18055 Rostock, einzureichen.