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Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung - Vorschläge und Bewerbungen jetzt einreichen

Pressemitteilung vom 24.05.2013

Vorschläge und Bewerbungen für die Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung sollten jetzt eingereicht werden, teilt das Amt für Jugend und Soziales mit. Im November 1920 verstarb in Muralto bei Locarno, Tessin, Clara Gütschow als Witwe des im Jahre 1917 verstorbenen Otto Gütschow aus Rostock. Die Verstorbenen hinterließen keine Kinder und somit die letztwillige Verfügung unter Mitwirkung des Rechtsbeirates der Schweizerischen Kreditanstalt in Zürich, dass die Stadt Rostock aus dem ihr zugefallenen Kapital eine Stiftung unter dem Namen „Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung“ errichtet und deren Organisation und Verwaltung übernimmt. Die Stiftung soll ihren Sitz in Rostock und den Zweck haben, Suppenküchen und Teeanstalten sowie Wärmestuben für die Ärmsten der Hansestadt Rostock zu unterstützen, ohne Unterschied des Geschlechts, des Alters, der Konfession und des Standes. In der Fortsetzung des Stiftungsgedankens hat die Hansestadt Rostock diesen letzten Willen in der am 6. Februar 2002 beschlossenen Satzung aufgenommen und die „Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung“ gegründet. Seit 2002 erfolgt jährlich die Ausreichung der Erträge aus dem Stiftungskapital.

Die Höhe des Ertrages für das Jahr 2013 beträgt 6.100 Euro. Die Ausreichung der Stiftungsmittel ist zum Tag des Ehrenamtes am 6. Dezember 2013 vorgesehen. Die Erträge können an Körperschaften bzw. Vereinigungen als Förderung nach dem Zuwendungsrecht ausgereicht werden, sofern sie mildtätige Zwecke verfolgen. Auf die Förderung investiver Maßnahmen, zugunsten dieses niedrig schwelligen Angebotes für die Bedürftigen, wird verzichtet. Projektvorschläge und Bewerbungen mit der Antragsfrist bis zum 30. August 2013 können nur bei ordnungsgemäßen Antragsunterlagen berücksichtigt werden. Die erforderlichen Unterlagen und Informationen erhalten Interessenten nach telefonischer Rücksprache mit Ines Thies, Tel. 381-2510, Amt für Jugend und Soziales, St.-Georg-Str. 109 zu erhalten. Die ausführlichen Dokumente sind schriftlich, mit dem Vermerk „Otto-und-Clara-Gütschow-Stiftung - 2013“, an die Senatorin für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport, Kultur, Hinter dem Rathaus 5, 18055 Rostock, einzureichen.