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Öffentliche Bekanntmachung

Pressemitteilung vom 13.10.2003



Auf der Grundlage des Schulgesetzes des Landes Mecklen-burg-
Vorpommern vom 15. Mai 1996 (SchulG M-V) erfolgt die Anmeldung
der Schulanfänger für das Schuljahr 2004/05 in der Hansestadt
Rostock in der Zeit vom
20. bis 30. Oktober 2003

zu folgenden Zeiten
Montag bis Donnerstag
9.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
9.00 bis 14.00 Uhr

Mit Beginn des Schuljahres 2004/05 werden die Kinder
schulpflichtig, die bis zum 30. Juni 2004 das sechste Lebensjahr
vollendet haben. Für diese Kinder besteht seitens der Eltern
Anmeldepflicht.

Nachfolgend aufgeführte Grundschulen bzw. Grundschulteile in
Trägerschaft der Hansestadt Rostock werden für den Schul-
jahresbeginn 2004/05 Anmeldungen von Schulanfängern zu den o.
g. Zeiten annehmen.

Grundschule „Heinrich-Heine“, H.-Heine-Straße 3

Grundschule Rudolph Tarnow“, Ratzeburger Straße 9

Grundschule „Am Taklerring“, Taklerring 22

Grundschule „Lütt Matten“, Turkuer Straße 59

Grundschule „Kleine Birke“, Kopenhagener Straße 50

Grundschule am Mühlenteich, M.-Gorki-Straße 69

Grundschule Schmarl, St.-Jantzen-Ring 2

Grundschule „Türmchenschule“, J.-Schehr-Straße 10

Grundschule am Margaretenplatz, Barnstorfer Weg 21 a

„Werner-Lindemann-Grundschule“, Elisabethstraße 27 (zum
Zeitpunkt der Anmeldung im Schulgebäude Barnstorfer Weg 21 a)

Jenaplan-Schule, Friedrichstraße 23

Grundschule „Juri Gagarin“, J.-Herzfeld-Straße 19

Grundschule „Tychsenschule“, Semmelweisstraße 3 a

Grundschule „St.-Georg-Schule“, St.-Georg-Str. 63 c

Regionale Schule mit Grundschule „Schule am Wasserturm“,
Blücherstraße 42

Realschule mit Grundschule „John Brinckman“, V.-Grip-Weg 10 a

Grundschule „Die Lachmöwe“, W.-Butzek-Straße 22

Grundschule „Jürgen-Reichen-Schule“, G.-A.-Demmler-Straße 12

Grundschule „Astrid Lindgren“, M.-L.-King-Allee 1

Grundschule, P.-Picasso-Straße 44

Realschule mit Grundschule „Gehlsdorfer Realschule“, Pres-
sentinstraße 82

Darüber hinaus bieten weitere bestehende Grundschulen in freier
Trägerschaft ein Grundschulangebot an. Termine der Anmeldung
können an diesen Schulen direkt erfragt werden.

„Don-Bosco-Schule“, Mendelejewstraße 19 a

Freie Schule, Kopernikusstraße 16

Waldorfschule, Feldstraße 48 a

Grundschulteil des Christophorus-Gymnasiums, Groß Schwaßer
Weg 11

Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2004 sechs
Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberech-tigten
mit Beginn des Schuljahres eingeschult werden, wenn sie für den
Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend
entwickelt sind.
Für Kinder, die mit Beginn der Schulpflicht körperlich und geistig
noch nicht genügend entwickelt sind, um in der Grundschule
erfolgreich mitarbeiten zu können, kann auf Antrag der
Erziehungsberechtigten im Einvernehmen mit dem Schulleiter der
jeweiligen Grundschule unter Einbeziehung der schulärztlichen
Untersuchung und des schulpsychologischen Dienstes die
Einschulung um ein Jahr zurückgestellt werden.
Für Kinder, die für das Schuljahr 2003/04 vom Schulbesuch
zurückgestellt wurden, besteht seitens der Eltern erneut die
Anmeldepflicht nunmehr für das Schuljahr 2004/05.
Bei der Anmeldung Ihres Kindes ist die Geburtsurkunde vorzulegen.


 

Ingo Schmidt
komm. Amtsleiter Schulverwaltungsamt