Öffentliche Bekanntmachung
Pressemitteilung vom
Auf der Grundlage des Schulgesetzes des Landes Mecklen-burg-
Vorpommern vom 15. Mai 1996 (SchulG M-V) erfolgt die Anmeldung
der Schulanfänger für das Schuljahr 2004/05 in der Hansestadt
Rostock in der Zeit vom
20. bis 30. Oktober 2003
zu folgenden Zeiten
Montag bis Donnerstag
9.00 bis 17.00 Uhr
Freitag
9.00 bis 14.00 Uhr
Mit Beginn des Schuljahres 2004/05 werden die Kinder
schulpflichtig, die bis zum 30. Juni 2004 das sechste Lebensjahr
vollendet haben. Für diese Kinder besteht seitens der Eltern
Anmeldepflicht.
Nachfolgend aufgeführte Grundschulen bzw. Grundschulteile in
Trägerschaft der Hansestadt Rostock werden für den Schul-
jahresbeginn 2004/05 Anmeldungen von Schulanfängern zu den o.
g. Zeiten annehmen.
Grundschule „Heinrich-Heine“, H.-Heine-Straße 3
Grundschule Rudolph Tarnow“, Ratzeburger Straße 9
Grundschule „Am Taklerring“, Taklerring 22
Grundschule „Lütt Matten“, Turkuer Straße 59
Grundschule „Kleine Birke“, Kopenhagener Straße 50
Grundschule am Mühlenteich, M.-Gorki-Straße 69
Grundschule Schmarl, St.-Jantzen-Ring 2
Grundschule „Türmchenschule“, J.-Schehr-Straße 10
Grundschule am Margaretenplatz, Barnstorfer Weg 21 a
„Werner-Lindemann-Grundschule“, Elisabethstraße 27 (zum
Zeitpunkt der Anmeldung im Schulgebäude Barnstorfer Weg 21 a)
Jenaplan-Schule, Friedrichstraße 23
Grundschule „Juri Gagarin“, J.-Herzfeld-Straße 19
Grundschule „Tychsenschule“, Semmelweisstraße 3 a
Grundschule „St.-Georg-Schule“, St.-Georg-Str. 63 c
Regionale Schule mit Grundschule „Schule am Wasserturm“,
Blücherstraße 42
Realschule mit Grundschule „John Brinckman“, V.-Grip-Weg 10 a
Grundschule „Die Lachmöwe“, W.-Butzek-Straße 22
Grundschule „Jürgen-Reichen-Schule“, G.-A.-Demmler-Straße 12
Grundschule „Astrid Lindgren“, M.-L.-King-Allee 1
Grundschule, P.-Picasso-Straße 44
Realschule mit Grundschule „Gehlsdorfer Realschule“, Pres-
sentinstraße 82
Darüber hinaus bieten weitere bestehende Grundschulen in freier
Trägerschaft ein Grundschulangebot an. Termine der Anmeldung
können an diesen Schulen direkt erfragt werden.
„Don-Bosco-Schule“, Mendelejewstraße 19 a
Freie Schule, Kopernikusstraße 16
Waldorfschule, Feldstraße 48 a
Grundschulteil des Christophorus-Gymnasiums, Groß Schwaßer
Weg 11
Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2004 sechs
Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberech-tigten
mit Beginn des Schuljahres eingeschult werden, wenn sie für den
Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend
entwickelt sind.
Für Kinder, die mit Beginn der Schulpflicht körperlich und geistig
noch nicht genügend entwickelt sind, um in der Grundschule
erfolgreich mitarbeiten zu können, kann auf Antrag der
Erziehungsberechtigten im Einvernehmen mit dem Schulleiter der
jeweiligen Grundschule unter Einbeziehung der schulärztlichen
Untersuchung und des schulpsychologischen Dienstes die
Einschulung um ein Jahr zurückgestellt werden.
Für Kinder, die für das Schuljahr 2003/04 vom Schulbesuch
zurückgestellt wurden, besteht seitens der Eltern erneut die
Anmeldepflicht nunmehr für das Schuljahr 2004/05.
Bei der Anmeldung Ihres Kindes ist die Geburtsurkunde vorzulegen.
Ingo Schmidt
komm. Amtsleiter Schulverwaltungsamt