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Öffentliche Bekanntmachung

Pressemitteilung vom 23.04.2003

über Nachrücken eines Mitglieds der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock

Der durch den Gemeindewahlausschuss am 21. Juni 1999 festgestellte gewählte Bewerber der 3. Bürgerschaft der Hansestadt Rostock

Herr Wolfgang Herrmann

gewohnt in 18106 Rostock, Roald-Amundsen-Straße 29 Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands,

ist am 26. März 2003 verstorben. Gemäß § 54 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg- Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. April 1998 (GVOBl. M-V S. 423, S. 549), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. März 1999 (GVOBl. M-V S. 212), geht der Sitz auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der SPD für den Wahlbereich Rostock 2 über.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um Herrn Wolfgang Dux wohnhaft in 18109 Rostock, Gnoiener Weg 2.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei mir Einspruch erheben.

Rostock, 23. April 2003

Arno Pöker
Gemeindewahlleiter