Öffentliche Bekanntmachung
Pressemitteilung vom
3. April 2002
Öffentliche Bekanntmachung
über die ab 1. April 2002 geltenden Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen bzw. in Tagespflege in der Hansestadt Rostock
Die Beteiligung der Eltern an den Kosten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege ist im KitaG M-V vom 11. Dezember 1995 geregelt. Grundlage für die Höhe der Beteiligung der Eltern ist die Landesverordnung über die Höhe der durchschnittlichen Betriebskosten (Regelkosten) in der Kinder-tagesförderung, die am 26. März 2002 im Kabinett beschlossen wurden. Diese tritt am 1. April 2002 in Kraft.
Danach sind von den Eltern ab dem 1. April 2002 für einen
Ganztagsplatz in der Krippe 185,00 Euro
Teilzeitplatz in der Krippe 111,00 Euro
Ganztagsplatz im Kindergarten 99,00 Euro
Teilzeitplatz im Kindergarten 59,00 Euro
Ganztagsplatz im Hort 57,00 Euro
Teilzeitplatz im Hort 34,00 Euro
in einer Kindertageseinrichtung in der Hansestadt Rostock und für den Ganztagsplatz eines Krippen- und/oder Kindergartenkindes
121,00 Euro
Teilzeitplatz eines Krippen- und/oder
Kindergartenkindes 73,00 Euro
Ganztagsplatz eines Hortkindes 73,00 Euro
Teilzeitplatz eines Hortkindes 44,00 Euro
bei einer Tagespflegemutter in der Hansestadt Rostock beim Träger der Kindertageseinrichtung bzw. der Tagespflegemutter zu bezahlen. i