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Öffentliche Bekanntmachung

Pressemitteilung vom 03.04.2002

3. April 2002

Öffentliche Bekanntmachung

über die ab 1. April 2002 geltenden Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen bzw. in Tagespflege in der Hansestadt Rostock

Die Beteiligung der Eltern an den Kosten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege ist im KitaG M-V vom 11. Dezember 1995 geregelt. Grundlage für die Höhe der Beteiligung der Eltern ist die Landesverordnung über die Höhe der durchschnittlichen Betriebskosten (Regelkosten) in der Kinder-tagesförderung, die am 26. März 2002 im Kabinett beschlossen wurden. Diese tritt am 1. April 2002 in Kraft.

Danach sind von den Eltern ab dem 1. April 2002 für einen

Ganztagsplatz in der Krippe         185,00 Euro
Teilzeitplatz in der Krippe            111,00 Euro
Ganztagsplatz im Kindergarten    99,00 Euro
Teilzeitplatz im Kindergarten        59,00 Euro
Ganztagsplatz im Hort                57,00 Euro
Teilzeitplatz im Hort                   34,00 Euro

in einer Kindertageseinrichtung in der Hansestadt Rostock und für den Ganztagsplatz eines Krippen- und/oder Kindergartenkindes        

                                                     121,00 Euro
Teilzeitplatz eines Krippen- und/oder
Kindergartenkindes                            73,00 Euro
Ganztagsplatz eines Hortkindes            73,00 Euro
Teilzeitplatz eines Hortkindes               44,00 Euro    

bei einer Tagespflegemutter in der Hansestadt Rostock beim Träger der Kindertageseinrichtung bzw. der Tagespflegemutter zu bezahlen.  i