Öffentliche Bekanntmachung
Pressemitteilung vom
25. Februar 2002
Öffentliche Bekanntmachung
Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat in ihrer Sitzung vom 5. Dezember 2001 gem. § 12 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz M-V für den Fall, dass der im Städtischen Anzeiger Nr. 20 vom 4. 10. 2001 bekanntgemachte Wahlleiter für die Direktwahl des Oberbürgermeisters am 14. April 2002 selbst als Bewerber antritt
Herrn Dietmar Vogel
Hansestadt Rostock
Neuer Markt 3
18050 Rostock
zum Ersatzwahlleiter gewählt.
Als seinen Stellvertreter hat Herr Vogel
Herrn Robert Stach
Hansestadt Rostock
Neuer Markt 3
18050 Rostock
berufen.
Das Amt des gewählten Wahlleiters und seines Stellvertreters begann mit dem Eingang des Wahlvorschlages des Wiederwahlbewerbers am 14. Februar 2002 und endet mit Bestandskraft des Wahlergebnisses.
Rostock, 14. Februar 2002
Sebastian Schröder
Senator für Finanzen,
Verwaltung und Ordnung i