Öffentliche Bekanntmachung
Pressemitteilung vom
5. Februar 2002
Öffentliche Bekanntmachung
Anmeldung der Schulanfänger für das Jahr 2002/03
Auf der Grundlage des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Mai 1996 (SchulG M-V) erfolgt die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2002/03 in der Hansestadt Rostock in der Zeit vom
4. bis 8. März 2002
zu folgenden Zeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 18 Uhr
Freitag 9 bis 14 Uhr
Mit Beginn des Schuljahres 2002/03 werden die Kinder, die bis zum 30. Juni 2002 das sechste Lebensjahr vollendet haben, schulpflichtig. Für diese Kinder besteht seitens der Eltern Anmeldepflicht.
Nachfolgend aufgeführte Grund-schulen bzw. Grundschulteile in Trägerschaft der Hansestadt Rostock werden zum Schuljahresbeginn 2002/03 Neuaufnah-men von Schulanfängern zu den o. g. Zeiten vornehmen.
- Grundschule, Heinrich-Heine-Straße 3
- „Kleine Grundschule am Meer“, Warnemünder Straße 2
- Grundschule, Ratzeburger Straße 9
- Grundschule „Rudolf Tar-now“, Sternberger Straße 10
- Grundschule „Am Takler-ring“, Taklerring 22
- Grundschule, Turkuer Straße 59
- Grundschule „Kleine Birke“, Kopenhagener Straße 50
- Grundschule am Mühlenteich, M.-Gorki-Straße 69
- Grundschule Schmarl, St.-Jantzen-Ring 2
- Grundschule Reutershagen, E.-Mühsam-Straße 11
- Realschule mit Grundschule im Hansaviertel, Kopernikus-straße 16
- Grundschule am Margareten-platz, Barnstorfer Weg 21 a
- „Werner-Lindemann-Grundschule“, Elisabethstraße 27
- Jenaplan-Schule, Friedrichstraße 23
- Grundschule „Juri Gagarin“, J.-Herzfeld-Straße 19
- Grundschule, Semmelweisstraße 3 a
- Grundschule „St.-Georg-Schule“, St.-Georg-Str. 63 c
- verbundene Haupt- und Realschule mit Grundschule Schule am Wasserturm, Blücherstraße 42
- Realschule mit Grundschule „John Brinckman“, V.-Grip-Weg 10 a
- Grundschule „Die Lachmö-we“, W.-Butzek-Straße 22
- Grundschule „Jürgen-Reichen-Schule“, G.-A.-Demmler-Straße 12
- Grundschule „Astrid Lind-gren“, M.-L.-King-Alle 1
- Grundschule, P.-Picasso-Straße 44
- Realschule mit Grundschule „Gehlsdorfer Realschule“, Pressentinstraße 82
Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2002 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind. Für Kinder, die mit Beginn der Schulpflicht körperlich und geistig noch nicht genügend entwickelt sind, um in der Grundschule erfolgreich mitarbeiten zu können, wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten die Ein-schulung um ein Jahr zurückgestellt.
Für Kinder, die für das Schuljahr 2001/02 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, besteht seitens der Eltern erneut die
Anmeldepflicht nunmehr für das Schuljahr 2002/03.
Bei der Anmeldung Ihres Kindes ist die Geburtsurkunde vorzulegen.
Ekkehard Siegl
Amtsleiter
Schulverwaltungsamt i