Öffentliche Bekanntmachung:
Pressemitteilung vom
8. Januar 2002
Öffentliche Bekanntmachung:
Einschulungsuntersuchung der Schulanfänger für das Schuljahr 2002/2003
Auf der Grundlage des Schulge-setzes M-V vom 15. Mai 1996, des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst M-V vom 19. Juli 1994 und der Schulgesundheitspflege-VO vom 10.07.1996 werden alle Kinder, die im Jahre 2001 schulpflichtig werden, vor der Einschulung durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes untersucht. Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, erhalten den Untersuchungstermin über die Kindertagesstätte. Eltern von Hauskindern und Nachzüglern müssen sich selbst um einen Untersuchungstermin im Gesundheitsamt bzw. der Außenstelle Lütten Klein bemühen. Die Untersuchungspflicht gilt auch für Kinder, deren Eltern einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch gestellt haben.
Terminvergabe:
- für Stadtmitte, Reutershagen, Südstadt, Brinckmansdorf, Dierkow und Toitenwinkel im Gesundheitsamt, St.-Georg-Straße 109, Haus I, Zimmer 108 Tel. 3 81-53 36
- für die Stadtteile im Nordwesten einschließlich Warnemünde und Markgrafenheide in der Außenstelle Lütten Klein, Ärztehaus Rigaer Straße 21 Tel. 72 43 45 montags von 13 Uhr - 17 Uhr Dr. med. Ingrid Müller i