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Öffentliche Bekanntmachung der Aufstellung des Bebauungsplans Wohngebiet „Östlich der Stadtmauer“

Pressemitteilung vom 28.12.2005



Öffentliche Bekanntmachung der Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 11.W.150 der Hansestadt Rostock Wohngebiet „Östlich der Stadtmauer“

Der Hauptausschuss der Hansestadt Rostock hat am 13.12.2005 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 11.W.150 der Hansestadt Rostock Wohngebiet „Östlich der Stadtmauer“ aufzustellen.

Das Plangebiet wird begrenzt
im Norden
durch die L 22 (alt B 105) und Petridamm
im Osten
durch die Unterwarnow
im Süden
durch den Fischerbruch und den Mühlendamm
im Westen
durch die Straßenbahntrasse in Höhe Gerbergang, den Küter-bruch und die Stadtmauer der historischen Altstadt.

(siehe Übersichtsplan)

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Peter Grüttner
Senator für Bau- und Wohnungswesen