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Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2003

Pressemitteilung vom 30.05.2003

Aufgrund der §§ 47 ff. KV M-V wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom 29.01.2003 und mit Teilgenehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde des Innenministeriums des Landes Mecklenburg-Vorpommern folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 360.254.700 EUR
in der Ausgabe auf 416.865.600 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 147.580.500 EUR
in der Ausgabe auf 147.580.500 EUR
festgesetzt.

§ 2
Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag für Kredite
für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen auf 23.572.000 EUR
davon für Zwecke der Umschuldung 8.734.300 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 12.193.100 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 95.850.000 EUR

Der in § 2 unter Ziffer 1 festgesetzte Gesamtbetrag der neuen Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird mit einem Teilbetrag i.H.v. 8.734.300 EUR ausschließlich für Zwecke der Umschuldung genehmigt. Der in § 2 unter Ziffer 3 festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite wird mit einem Teilbetrag in Höhe von 86.800.000 EUR genehmigt.

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 250 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 420 v. H.

2. Gewerbesteuer 420 v. H.

§ 4
Für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Klinikum Südstadt Rostock" werden festgesetzt:
1. im Erfolgsplan
die Erträge auf 39.618.000 EUR
die Aufwendungen auf 40.068.000 EUR
der Jahresgewinn auf 0 EUR
der Jahresverlust auf 450.000 EUR
2. im Vermögensplan
die Einnahmen auf 21.658.000 EUR
die Ausgaben auf 21.658.000 EUR
3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförder- maßnahmen auf davon für Zwecke der Umschuldung 0 EUR
4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächti- gungen auf 0 EUR
5. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 7.000.000 EUR

§ 5
Für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock" werden festgesetzt:

1. im Erfolgsplan
die Erträge auf 8.345.000 EUR
die Aufwendungen auf 8.345.000 EUR
der Jahresgewinn auf 0 EUR
der Jahresverlust auf 0 EUR
2. im Vermögensplan
die Einnahmen auf 16.279.000 EUR
die Ausgaben auf 16.279.000 EUR
3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaß- nahmen auf 6.178.000 EUR
davon für Zwecke der Umschuldung 0 EUR
4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR
5. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 1.500.000 EUR

§ 6
Für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde"

1. im Erfolgsplan
die Erträge auf 2.959.200 EUR
die Aufwendungen auf 4.464.100 EUR
der Jahresgewinn auf der Jahresverlust auf 1.504.900 EUR
2. im Vermögensplan die Einnahmen auf 521.600 EUR
die Ausgaben auf 521.600 EUR
3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen auf davon für Zwecke der Umschuldung 0 EUR
4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR
5. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 295.000 EUR

Gemäß § 49 Abs. 2 Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommern wurde der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2002 mit Auflagen genehmigt.Die rechtsaufsichtliche Teilgenehmigung erfolgte am 09.05.2003. Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern wird bekanntgegeben, dass die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Jahr 2003 vom 28. Mai bis 6. Juni 2003 (7 Werktage während der Dienststunden von 7.30 bis 15.30 Uhr im Gebäude der alten Post, Neuer Markt 3, Zimmer 232) zur Einsicht öffentlich ausliegt.

Rostock,

Arno Pöker
Oberbürgermeister