Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes
Pressemitteilung vom
11. Dezember 2001
Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes
Nr. 06.SO.48.1 Sondergebiet "Messe"/1. Änderung
Für das Gebiet begrenzt durch:
im Norden: den Malbusen Dänenberg
im Osten: den Klostergraben
im Süden: die Warnowallee
im Westen: die Alte Warnemünder Chaussee
(siehe Übersichtsplan)
Der von der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock in ihrer Sitzung am 05. Dezember 2001 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes und der Entwurf der Begründung dazu liegen
vom 20. Dezember 2001 bis zum 25. Januar 2002
im Haus des Bauwesens, Holbeinplatz 14, Foyer der 6. Etage
zu folgenden Zeiten öffentlich aus:
Montag, Mittwoch, Donnerstag 8.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.30 Uhr
Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr
Für das genannte Gebiet liegen die Unterlagen ferner
· im Ortsamt 4, Henrik-Ibsen-Straße 30
während des oben genannten Zeitraumes zu den öffentlichen Sprechzeiten aus.
Während dieser Auslegungszeit können von jedermann Anregungen schriftlich ab-gegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden.
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Peter Grüttner
Senator für Bau- und Wohnungswesen
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