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Öffentliche Bekanntmachung über das Nachrücken einer Ersatzperson in die 4. Bürgerschaft der Hansestadt Rostock

Pressemitteilung vom 19.04.2006

Der durch den Gemeindewahlausschuss am 18. Juni 2004 festgestellte gewählte Bewerber der 4. Bürgerschaft der Hansestadt Rostock

Herr Michael Stiewe
wohnhaft in 18106 Rostock, Annette-Kolb-Ring-24

hat auf sein Mandat in der Bürgerschaft verzichtet.

Gemäß § 54 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Okto- ber 2003 (GVOBl. M-V S. 458) geht der Sitz auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der Partei - Die Linkspartei.PDS - für den Wahlbereich 2 über.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um

Herrn Günter Althaus
wohnhaft in 18055 Rostock, Vicke-Schorler-Ring 58.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte und die Rechtsaufsichtsbehörde binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe Einspruch beim Gemeindewahlleiter einlegen.

Rostock, 4. April 2006

Hans-Joachim Engster Stellv. Gemeindewahlleiter