Öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung
Pressemitteilung vom
- Externer Notfallplan des Flüssiggasvertriebslagers „Schröder Gas GmbH“ Rövershagen -
Die untere Katastrophenschutzbehörde der Hansestadt Rostock hat auf der Grundlage des Gesetzes über den Katastrophenschutz in Mecklenburg-Vorpommern, § 13 (1), vom 24. Oktober 2001 für das Flüssiggasvertriebslager „Schröder Gas GmbH“ Rövershagen einen externen Notfallplan erstellt.
Für Betriebe, die der Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsbe- richtes nach § 1 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung zur Umsetzung EG- rechtlicher Vorschriften betreffend für die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen vom 26. April 2000 (BGBl. I S. 603) unterliegen, ist die Erstellung eines externen Notfallplanes vorgeschrieben. Der externe Notfallplan liegt in der Zeit vom
4. bis 29. November 2002 Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 12 Uhr
zur öffentlichen Einsichtnahme im Brandschutz- und Rettungsamt der Hansestadt Rostock Sachgebiet Bevölkerungsschutz Erich-Schlesinger-Straße 24 18059 Rostock aus.
Während dieser Zeit können durch die Bürger Hinweise und Anregungen vorgebracht werden. In schriftlicher Form an die
Hansestadt Rostock Brandschutz- und Rettungsamt Erich-Schlesinger-Straße 24 18059 Rostock x x
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