Home
Navigation

Öffentliche Bekanntmachung über die Einziehung einer Gehwegverbindung

Pressemitteilung vom 28.08.2003

Das Wirtschaftsministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern gibt als Straßenaufsichtsbehörde bekannt, dass die Hansestadt Rostock gemäß § 9 Abs. 2 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg- Vorpommern aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles den Antrag auf Einziehung einer Gehwegverbindung zwischen der 2. St.-Jürgen-Straße und Stephanstraße gestellt hat. Der Gehweg ist belegen in den Flurstücken 2460/22 (teilweise) und 2463/3 (teilweise) der Gemarkung Rostock, Flurbezirk II. Der Plan der einzuziehenden Fläche liegt vier Wochen nach dem Tag der Bekanntmachung bei der Hansestadt Rostock, Tiefbauamt, Holbeinplatz 14, Zimmer 252, 18069 Rostock während folgender Dienststunden zur Einsicht aus:

Montag, Mittwoch, Donnerstag
9 bis 11.30 Uhr und 13 bis 15.30 Uhr

Dienstag
9 bis 11.30 Uhr und 13 bis 17.30 Uhr

Freitag
9 bis 11.30 Uhr

Einwendungen gegenüber der beantragten Einziehung können schriftlich oder zu Protokoll bei der Hansestadt Rostock, Tiefbauamt, Holbeinplatz 14, Zimmer 252, 18069 Rostock, bis zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung erhoben werden. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist, später erhobene Einwendungen müssen nicht berücksichtigt werden.

Im Auftrag

Dr. Klöckner