Öffentliche Bekanntmachung über erweiterte Ladenöffnungszeiten
Pressemitteilung vom
Gemäß § 10 Ladenöffnungsgesetz M-V in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 4 der Verordnung über erweiterte Ladenöffnungszeiten in Kur- und Erholungsorten, Weltkulturerbestädten sowie in anerkannten Ausflugsorten und Ortsteilen mit besonders starkem Fremdenverkehr (Bäderverkaufsverordnung - BädVerkVO M-V) in der zur Zeit gültigen Fassung legt der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock die verkaufsoffenen Sonntage in der Hansestadt Rostock für das Jahr 2013 wie folgt fest:
- 27. Januar 2013
- 24. März 2013
- 11. August 2013
- 6. Oktober 2013
- 3. November 2013
- 1. Dezember 2013
Die Öffnung erfolgt jeweils von 13.00 bis 18.00 Uhr.
Der Geltungsbereich dieser Festlegung erstreckt sich auf folgende Straßenzüge:
- Kröpeliner Tor, Lange Straße (beidseitig), Nordseite: einschließlich Unterlagerung, Neuer Markt, Steinstraße (beidseitig), Steintor und Rosengarten
- Stadthafen begrenzt durch Am Kabutzenhof und Grubenstraße, südlich begrenzt durch „Warnowufer“ und „Am Strande“
Entsprechend § 3 Abs. 1 des Ladenöffnungsgesetzes M-V haben die Geschäfte in der Rostocker Innenstadt an folgendem Samstag bis 24.00 Uhr geöffnet:
7. September 2013
Hans-Joachim Engster
Leiter des Stadtamtes