Öffentliche Bekanntmachung über erweiterte Ladenöffnungszeiten
Pressemitteilung vom
Gemäß § 10 Ladenöffnungsgesetz M-V in Verbindung mit § 4 der Verordnung über erweiterte Ladenöffnungszeiten in Kur- und Erholungsorten, Welt- kulturerbestädten sowie in anerkannten Ausflugsorten und Ortsteilen mit besonders starkem Fremdenverkehr (Bäderverkaufsverordnung - BädVerkVO M-V) vom 13. Juli 2010 legt der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock für das Jahr 2012 weitere verkaufsoffene Sonntage für die Hansestadt Rostock, wie folgt fest:
10. Juni 2012
12. August 2012
Die Öffnung erfolgt jeweils in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr.
Der Geltungsbereich dieser Festlegung erstreckt sich auf folgende Bereiche:
- Kröpeliner Tor, Lange Straße (beidseitig), Nordseite: einschließlich Unterlagerung, Neuer Markt, Steinstraße (beidseitig), Steintor und Rosengarten
- Stadthafen begrenzt durch Am Kabutzenhof und Grubenstraße, südlich begrenzt durch „Warnowufer“ und „Am Strande“
Hans-Joachim Engster
Leiter des Stadtamtes