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Öffentliche Bekanntmachung über erweiterte Ladenöffnungszeiten

Pressemitteilung vom 18.11.2010

Gemäß § 10 Ladenöffnungsgesetz M-V in Verbindung mit § 4 der Verordnung über erweiterte Landenöffnungszeiten in Kur- und Erholungsorten, Weltkulturerbestädten sowie in anerkannten Ausflugsorten und Ortsteilen mit besonders starkem Fremdenverkehr (Bäderverkaufsverordnung - BädVerkVO M-V) vom 13. Juli 2010 legt der Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock fest, dass

am 28. November 2010 von 13.00 bis 18.00 Uhr

ein verkaufsoffener Sonntag in der Hansestadt Rostock in den von der BädVerkVO M-V festgelegten Rahmen

- Kröpeliner Tor, Lange Straße (beidseitig), Nordseite, einschließlich Unterlagerung, Neuer Markt, Steinstraße (beidseitig), Steintor und Rosengarten

- Stadthafen begrenzt durch Am Kabutzenhof und Grubenstraße, südlich begrenzt durch Warnowufer und Am Strande

frei gegeben wird.

Hans-Joachim Engster
Leiter des Stadtamtes