Öffentliche Bekanntmachung über Nachrücken eines Mitglieds der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock
Pressemitteilung vom
Der durch den Gemeindewahlausschuss am 18. Juni 2004 festgestellte gewählte Bewerber der 4. Bürgerschaft
Herr Hans Burmeister,
wohnhaft in 18059 Rostock, Kurt-Tucholski-Str. 3
Partei des Demokratischen Sozialismus
hat die Annahme der Wahl durch schriftliche Erklärung abgelehnt.
Gemäß § 54 Abs. 1 des Kommu-nalwahlgesetzes Mecklenburg- Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Oktober 2003 (GVOBl. M-V S. 458) geht der Sitz auf die nächste Ersatzperson des Wahlvor-schlages der Partei des Demokratischen Sozialismus für den Wahlbereich Rostock 3 über.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um
Frau Antje Brose
wohnhaft in 18057 Rostock, Stralsunder Str. 25
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte und die Rechtsaufsichtsbehörde binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei mir Einspruch einlegen.
Sebastian Schröder
Gemeindewahlleiter