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Öffentliche Bekanntmachung über Nachrücken eines Mitglieds der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock

Pressemitteilung vom 28.06.2004

Der durch den Gemeindewahlausschuss am 18. Juni 2004 festgestellte gewählte Bewerber der 4. Bürgerschaft

Herr Hans Burmeister,

wohnhaft in 18059 Rostock, Kurt-Tucholski-Str. 3

Partei des Demokratischen Sozialismus

hat die Annahme der Wahl durch schriftliche Erklärung abgelehnt.

Gemäß § 54 Abs. 1 des Kommu-nalwahlgesetzes Mecklenburg- Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Oktober 2003 (GVOBl. M-V S. 458) geht der Sitz auf die nächste Ersatzperson des Wahlvor-schlages der Partei des Demokratischen Sozialismus für den Wahlbereich Rostock 3 über.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um

Frau Antje Brose

wohnhaft in 18057 Rostock, Stralsunder Str. 25

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte und die Rechtsaufsichtsbehörde binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei mir Einspruch einlegen.

Sebastian Schröder
Gemeindewahlleiter