Öffentliche Bekanntmachung über Nachrücken eines Mitglieds der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock
Pressemitteilung vom
25. Februar 2002
Öffentliche Bekanntmachung über Nachrücken eines Mitglieds der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock
Die durch den Gemeindewahlausschuss am 21. Juni 1999 festgestellte gewählte Bewerberin der 3. Bürgerschaft der Hansestadt Rostock
Frau Marita Jenss
wohnhaft in 18109 Rostock,
Aleksis-Kivi-Straße 25
Fraktion der Partei des Demokratischen Sozialismus,
hat durch unwiderrufliche Erklärung gegenüber dem Präsidenten der Bürgerschaft zum 1. Februar 2002 auf ihren Sitz verzichtet. Gemäß § 54 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekannt-machung vom 22. April 1998 (GVOBl. M-V S. 423, S. 549), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. März 1999 (GVOBl. M-V S. 212), geht der Sitz auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der SPD für den Wahlbereich Rostock 2 über.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um
Frau Annegrit Koburger
wohnhaft in 18109 Rostock, Blockmacherring 10.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei mir Einspruch erheben.
Rostock, 5. Februar 2002
in Vertretung
Vogel i