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Öffentliche Bekanntmachung über Nachrücken eines Mitglieds der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock

Pressemitteilung vom 27.12.2001

27. Dezember 2001

Öffentliche Bekanntmachung über Nachrücken eines Mitglieds der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock

Die durch den Gemeindewahlausschuss am 21. Juni 1999 festgestellte gewählte Bewerberin der 3. Bürgerschaft der Hansestadt Rostock

Frau Ursula Saß
wohnhaft in 18109 Rostock, Segelmacherweg 8
Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands,

hat durch unwiderrufliche Erklärung gegenüber dem Präsidenten der Bürgerschaft zum 1. Januar 2002 auf ihren Sitz verzichtet.

Gemäß § 54 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. April 1998 (GVOBl. M-V S. 423, S. 549), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. März 1999 (GVOBl. M-V S. 212), geht der Sitz auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der SPD für den Wahlbereich Rostock 2 über.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um

Herrn Uwe Michaelis
wohnhaft in 18109 Rostock, Gerüstbauerring 34.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei mir Einspruch erheben.

Rostock, 21. Dezember 2001 Arno Pöker
Gemeindewahlleiter  i