Öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplanes
Pressemitteilung vom
Öffentliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
des Flächennutzungsplanes
der Hansestadt Rostock
Der Flächennutzungsplan soll die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet der Hansestadt Rostock nach den voraussehbaren Bedürfnissen in den Grundzügen darstellen.
Nachdem der Entwurf des Flächennutzungsplanes vom 28. Mai bis zum 2. Juli 2004 erstmals öffentlich ausgelegen hat, haben Hinweise und Anregungen in Teilbereichen zu Änderungen der Darstellung des Plans und des Erläuterungsberichtes geführt.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB (1998) ist der Entwurf nach einer Änderung erneut öffentlich auszulegen. Aus diesem Grunde liegen der geänderte Entwurf des Flächennutzungsplanes und der geänderte Entwurf der Begründung
vom 29. September
bis zum 14. Oktober 2005
im Haus des Bauwesens, Holbeinplatz 14, Foyer der 5. Etage zu folgenden Zeiten erneut öffentlich aus:
Montag, Mittwoch, Donnerstag
8 bis 12 Uhr und 13 bis16 Uhr
Dienstag
9 bis 12 Uhr
und 13 bis 17.30Uhr
Freitag
8 bis 13 Uhr
Der Flächennutzungsplan liegt außerdem in allen Ortsämtern wie nachstehend aufgeführt während des oben genannten Zeitraumes zu den öffentlichen Sprechzeiten aus:
Ortsamt 1
Alexandrinenstraße 119a
Ortsamt 2
Albrecht-Tischbein-Straße 47
Ortsamt 3 Warnowallee 30
Ortsamt 4
Henrik-Ibsen-Straße 30
Ortsamt 5 Goerdelerstraße 21
Ortsamt 6 Neuer Markt 6
Ortsamt 7 Südring 28a
Ortsamt 8
Jawarharlal-Nehru-Straße 33
Während dieser Auslegungszeit können von jedermann Anregungen schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dabei wird bestimmt, dass Anregungen sich ausschließlich auf die geänderten Planinhalte und den geänderten Erläuterungsbericht beziehen müssen.
Peter Grüttner
Senator für Bau- und Wohnungswesen