OVG bestätigt Stadt im Streit um das Factory Outlet
Pressemitteilung vom
15. Juli 1999
OVG bestätigt Stadt im Streit um das Factory Outlet Das Oberverwaltungsgericht hat auf die Beschwerde der Hansestadt Rostock einen Beschluß des Verwaltungsgerichtes aus dem November 1998 aufgehoben. Der Investor kann sein Vorhaben, ein Rest- und Sonderposten Center in Beselin zu errichten, derzeit nicht fortführen. Die Angelegenheit wird nun im Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht in Schwerin verhandelt werden.