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Parkverbote bei Straßenreinigung beachten

Pressemitteilung vom 28.12.1999



Um die Straßenreinigung effektiv durchzuführen, ist es notwendig, in stark zugeparkten Straßenzügen begrenze Parkverbote auszusprechen. Daher bittet das Umweltamt die Anlieger dieser Straßen, ihre Kraftfahrzeuge während der Reinigungszeiten zu entfernen. In den nächsten Tagen ist mit verstärkten Kontrollen zu rechnen. Das Umweltamt hatte festgestellt, daß die Beschilderung von einer Vielzahl der Anwohner noch nicht zur Kenntnis genommen wird.

Seit dem 1. Dezember gilt in folgenden Straßenzügen ein zeitlich eingegrenztes Parkverbot: Augustenstraße, Karl-Marx-Straße, Altschmiedestraße, Patriotischer Weg, Stampfmüllerstraße, St.-Georg-Straße.