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Patientenbeschwerdestelle hat Tätigkeit aufgenommen

Pressemitteilung vom 05.02.2001



Die Patientenbeschwerdestelle für das Gebiet der Hansestadt Rostock hat ihre Tätigkeit aufgenommen. Das Gremium besteht aus fünf ehrenamtlich gewählten Mitgliedern, die die Belange und Interessen von Patienten vertreten und verpflichtet sind, die Vertraulichkeit und Anonymität der Patienten zu gewährleisten. Die örtlichen Krankenhäuser sind zur Zusammenarbeit mit der Beschwerdestelle verpflichtet. Damit ist gewährleistet, dass die Sachverhalte mit der nötigen Effizienz und den entsprechenden Befugnissen im Dienste des Patienten geklärt werden können.

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock hat die Kommission als Anlaufstelle für Anregungen und Beschwerden von stationär behandelten Patienten ins Leben gerufen. Auf Grundlage des § 13 des Landeskrankenhausgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern sind Landkreise und kreisfreie Städte verpflichtet, für die Krankenhäuser ihres Gebietes eine Patientenbeschwerdestelle einzurichten.

Interessierte und Betroffene können sich bei Problemen, Anfragen und Hinweisen schriftlich an folgende Adresse wenden: Patientenbeschwerdestelle für das Gebiet der Hansestadt Rostock - Fragen, Anregungen, Beschwerden - St.-Georg-Str. 109, Haus II, 18055 Rostock.