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Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Pflegefall - Was tun?

Pressemitteilung vom 09.01.2008

Das Angebot an Informationen über individuelle Vorsorge ist groß. Meistens geht es dabei allein um die finanzielle Vorsorge. Es gibt aber Situationen, in denen es vielmehr darauf ankommt, dass im Falle eigener Handlungsunfähigkeit für verantwortungsvolle Vertretung gesorgt ist. Niemand kann vorhersehen, in welche Lage man durch Unfallfolgen, Krankheit oder im Alter geraten kann. Wenn ein solcher Fall eintritt, in dem man nicht mehr selbst für sich entscheiden kann, treten zahlreiche Probleme auf.

Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass Angehörige automatisch in allen Fragen vertretungsberechtigt sind. Man kann jedoch mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht rechtzeitig dafür sorgen, dass die Verantwortung in die richtigen Hände gelangt. Und was ist zu tun, wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, den Alltag ohne fremde Hilfe zu bewältigen? Auch im Pflegefall müssen sich Betroffene und Angehörige mit einer Vielzahl von Problemen auseinander setzen. Wichtig ist in einem solchen Fall, informiert zu sein über die Pflegestufen und die Antragsverfahren - bis hin zur Entscheidung der Pflegekasse.

Der Vortrag findet am Mittwoch, 16. Januar 2008, in der Volkshochschule der Hansestadt Rostock, Alter Markt 19, statt. Nähere Informationen und Anmeldungen unter Telefon 4977025 bzw. im Internet unter www.vhs-hro.de.