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Patronats-Vertrag wird unterzeichnet

Pressemitteilung vom 19.05.2000



Am Montag, dem 22. Mai, um 18.00 Uhr werden Landessuperintendent Dr. Matthias Kleiminger und Oberbürgermeister Arno Pöker einen Vertrag zur Regelung der Patronatsverhältnisse unterzeichnen. Die Hansestadt wird sich verpflichten, eine jährliche Pauschale von 480.000 DM zu zahlen. Die Kirchen werden sich mit dem gleichen Betrag wie die Hansestadt Rostock an der Bauunterhaltung der sakralen Gebäude beteiligen. "Wir haben einen Kompromiss ausgehandelt, der das Recht der Kirchen auf finanzielle Hilfen der Stadt anerkennt und auch der Haushaltslage der Kommune Rechnung trägt. Wir bekennen uns zu unserer Verantwortung für die Kirchen, die für unsere Stadt wichtige Baudenkmäler sind", so der Oberbürgermeister. Die Bürgerschaft hatte in ihrer Sitzung am 10. Mai den Vertrag bestätigt.

Patronate stammen aus dem älteren katholischen Kirchenrecht und wurden von den lutherisch-reformierten Landesherren übernommen. Grundinhalte des Patronats sind einerseits Pflichten, vor allem finanzieller Art, gegenüber der Kirche, und zwar insbesondere die sogenannten Baulastverpflichtungen, andererseits aber auch damit verbundene Rechte des Patronatsherren. Im städtischen Patronat standen seit dem Erbvertrag zwischen den Herzögen von Mecklenburg und der Stadt Rostock vom 21. September 1573 unzweifelhaft die Kirchen St. Jacobi, St. Nikolai, St. Petri und St. Marien. Im Jahre 1909 trat die Heilig-Geist-Kirche als 5. Hauptkirche hinzu.