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Pflanzliche Abfälle dürfen nicht verbrannt werden

Pressemitteilung vom 06.10.2006

Pflanzliche Abfälle dürfen laut Abfallsatzung nicht durch Verbrennen beseitigt werden. Wer dies dennoch tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit, teilt das Amt für Umweltschutz mit. In der Hansestadt Rostock können pflanzliche Abfälle auf vielfältigen Wegen entsorgt werden. So kann Grünschnitt auf den vier Recyclinghöfen kostenlos abgegeben werden. Ebenso kostenlos können kleinere Mengen in gebündelter Form bis zwei Meter Länge nach Terminvergabe abgeholt werden. Ganzjährig können größere Mengen über gesondert bereitgestellte Container entsorgt werden. Bei der Stadtentsorgung Rostock GmbH können diese unter Tel. 0381 4593-100 kostenlos bestellt werden. Über weitere Entsorgungsmöglichkeiten kann man sich ebenfalls unter dieser Telefonnummer informieren. Ergänzend sorgt die flächendeckende Ausrüstung mit Biotonnen in der Hansestadt Rostock dafür, dass alle Einwohner ihre pflanzlichen Abfälle ordnungsgemäß entsorgen können.