Home
Navigation

Pflichten beim Winterdienst beachten

Pressemitteilung vom 20.10.2004

Neben dem durch die Hansestadt Rostock abgesicherten Winterdienst sind auch jene Grundstückeigentümer in der Pflicht, denen laut Straßenreinigungssatzung die Reinigung und insbesondere der Winterdienst übertragen wurde. Der Winterdienst bezieht sich dabei auf die anliegenden Gehwege in einer Breite von 1,50 Metern, auf die Hälfte der anliegenden Fahrbahnbreite, soweit die Satzung dies festlegt, und auf die Beräumung der Abfallbehälterstellplätze. Rettungs- und Versorgungsfahrzeuge sind auf die Schneeräumung und Glatteisbeseitigung angewiesen, um im Notfall vor Ort sein zu können.

Schnee und Glatteis sind zwischen 7 und 20 Uhr unverzüglich nach beendetem Schneefall bzw. Glatteisbildung zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee bzw. entstandene Eisglätte ist bis 7 Uhr des Folgetages zu entfernen. Als Streumittel sind dabei nur abstumpfende Stoffe wie Sand und Kies zugelassen. Auftauende Mittel wie Salz dürfen nicht verwendet werden. Streugut in Kleinstmengen kann für Selbstabholer bei der Stadtentsorgung Rostock GmbH käuflich erworben werden.

Grundlage für die Verpflichtungen zum Winterdienst ist die Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Rostock, die auch auf den Internetseiten der Hansestadt Rostock unter der Adresse www.rostock.de/rathaus nachzulesen ist.