Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Marinehafens Warnemünde
Pressemitteilung vom
10. Dezember 2002
Öffentliche Bekanntmachung
Planfeststellungsverfahren für den Ausbau des Marinehafens Warnemünde
I.
Im Rahmen des Planfeststel-lungsverfahrens für den Ausbau des Marinehafens Warnemünde führt die Wasser- und Schiff-fahrtsdirektion Nord gemäß § 73 Abs. 6 Verwaltungsverfahrens-gesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1998 (BGBl. I S. 3050) die Erörterung durch. Es werden die fristgerecht erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen der Beteiligten zum geplanten Vorhaben mit dem Vorhabensträger, den Behörden, den Trägern öffentlicher Belange, den nach § 29 Bundesnatur-schutzgesetz (BNatSchG) anerkannten Naturschutzverbänden, den Betroffenen sowie den Perso-nen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtert. Die Erörterung findet am 17. Dezember 2002 um 10 Uhr im Technologiepark Warnemünde Friedrich-Barnewitz-Straße 5 in 18119 Warnemünde statt.
II.
1. Die Erörterung ist nicht öffentlich (§ 73 Abs. 6 Satz 6 i. V. m. § 68 Abs. 1 Satz 1 VwVfG).
2. Die betroffenen Behörden, die Träger öffentlicher Belange, die anerkannten Naturschutzverbände und die Personen, die Einwendungen erhoben haben, werden zur Erörterung gesondert schriftlich geladen.
3. Im Erörterungstermin ist die Vertretung durch einen Bevollmächtigten gegen Nachweis der Vollmacht möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann und dass verspätete Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
4. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstandene Kosten werden nicht erstattet. Kiel, 3. Dezember 2002
Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord
- Az.: P-143.3/45 –
Im Auftrag
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