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Pyrotechnik Klasse II erst ab 29. Dezember im Verkauf

Pressemitteilung vom 17.12.1998

17. Dezember 1998Pyrotechnik Klasse II erst ab 29. Dezember im Verkauf Pyrotechnik der Klasse II darf nicht in der Zeit vom 1. Januar bis einschließlich 28. Dezember verkauft oder einem Verbraucher überlassen werden. Darauf weist das Stadtamt hin und korrigiert damit gleichzeitig die Veröffentlichung einer allgemeinen "Ordnungsverfügung zum Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände" im "Städtischen Anzeiger" vom 25. November 1998. Darin war irrtümlich der 27. Dezember als Stichtag genannt worden.