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Quartalsimpftag am 11. April im Gesundheitsamt Rostock

Pressemitteilung vom 20.03.2006

Am 11. April 2006 von 10 bis 17 Uhr besteht im Gesundheitsamt wieder die Möglichkeit für alle Bürger der Hansestadt Rostock ihren Impfschutz zu überprüfen und eventuelle Impflücken zu schließen. Der Winter ist dieses Jahr besonders streng, aber es wird nicht lange dauern und viele werden wieder körperlich aktiv in Gärten und Natur. Deshalb ist es jetzt ein guter Zeitpunkt die Impfung gegen Wundstarrkrampf zu überprüfen. Die letzte Impfung darf nicht älter als zehn Jahre sein. Für Personen unter 18 Jahren besteht die Möglichkeit sich kostenlos gegen Hepatitis B und Mumps-Masern-Röteln impfen zu lassen.

Aufgrund einer beobachteten erhöhten Erkrankungsrate an Keuchhusten in Rostock und Mecklenburg-Vorpommern seit zwei Jahren sollte bei Kindern und Jugendlichen von sechs bis 18 Jahren darauf geachtet werden, dass die Pertussisimpfung aufgefrischt wird. Für zukünftige Eltern und Großeltern, die engen Kontakt zum Neugeborenen haben, besteht die Möglichkeit gemeinsam mit der Auffrischung des Tetanusimpfschutzes in einer Kombinationsimpfung gegen Pertussis geimpft zu werden. So kann das Neugeborene in einer abgeschirmten Umgebung besser vor Keuchhusten geschützt werden, bis es selbst das Impfalter erreicht. Bei einer geplanten Kombinationsimpfung sollte die letzte Impfung gegen Wundstarrkrampf mindestens vor fünf Jahren erfolgt sein.

Der Impfausweis sollte mitgebracht werden. Die Mitarbeiter der Impfstelle im Gesundheitsamt, St.-Georg-Str. 109, Haus II Raum 017 erwarten die Besucher. Es ist darüber hinaus auch möglich, über Tel. 381-5339 einen Termin in den üblichen Impfsprechzeiten des Gesundheitsamtes zu vereinbaren.