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Räum- und Streupflicht gegen Schnee und Eisglätte umsetzen

Pressemitteilung vom 13.01.2016

Gegen Schnee und Eisglätte auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Hansestadt sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtentsorgung Rostock GmbH und die beauftragten Subunternehmer seit letztem Freitag 3 Uhr bis gestern Nachmittag ständig im Einsatz. „Ich danke allen für unermüdliches Engagement“, unterstrich Rostocks Senator für Bau und Umwelt Holger Matthäus und appellierte zugleich an die privaten Grundstückseigentümer, regelmäßig ihrer Räum- und Streupflicht nachzukommen.

Für Winterdiensteinsätze stehen der Stadtentsorgung Rostock GmbH insgesamt 45 Kraftfahrer, 15 Handarbeitskräfte und vier Einsatzleiter sowie 18 Räum- und Streufahrzeuge für Fahrbahnen, zehn Räum- und Streufahrzeuge für Geh- und Radwege, zwei Schneefräsen, entsprechende Ladetechnik und Kontrollfahrzeuge zur Verfügung. Für die Arbeiten auf Geh-und Radwegen wurden zusätzlich fünf Subunternehmer gebunden. Über den Deutschen Wetterdienst werden mehrmals täglich entsprechende Wetterinformationen bezogen. Weitere Absprachen gibt es mit den Einsatzleitern der Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) und der Polizei.

Die Fahrbahnen der Kategorien A und B sind, unter anderem auch durch den rechtzeitigen Einsatz von Feuchtsalz und Sole, ohne Behinderungen durch Eis und Schnee befahrbar. Auf den Fahrbahnen der Kategorie C sowie auf Geh- und Radwegen war es nach der Beräumung am Freitag zu Glättebildung durch einsetzenden Regen gekommen. Die Abstumpfung in diesen Bereichen erfolgt mit Kies. Durch wiederkehrende Regenfälle, Temperaturen um den Gefrierpunkt und Frost im Boden hatte sich insbesondere auf den Geh- und Radwegen bis gestern immer wieder neue Glätte gebildet, die ein ständiges Nachstreuen erforderlich machte. Aktuell wurden in Rostock heute Temperaturen von ca. vier Grad Celsius gemessen, die Straßenoberflächentemperaturen betragen um zwei Grad Celsius. Selbst in größeren Bodentiefen betragen die Temperaturwerte derzeit um 0,4 Grad Celsius. Damit ist die Gefahr neuer Glättebildung durch Regen derzeit ausgeschlossen. Zurzeit werden planmäßige Reinigungsarbeiten durchgeführt und Vorbereitungen auf die Winterdiensteinsätze der kommenden Tage getroffen.

Die Räum- und Streupflicht für Gehwege ist per Satzung auf die Eigentümerinnen und Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. Ausnahme bilden lediglich die Straßen der Reinigungsklassen 1 bis 3. In diesen Straßen ist sowohl die Reinigung als auch der Winterdienst komplett an die Stadtentsorgung Rostock GmbH beauftragt. Dies betrifft insgesamt 15 Straßen in der unmittelbaren Innenstadt, sowie um Fußgängerzonen in anderen Stadtgebieten, wie zum Beispiel Am Strom und Lichtenhäger Brink.

Die übertragene Räum- und Streupflicht umfasst alle öffentlichen Gehwege, an die das betreffende Grundstück anliegt, egal ob es mit der Vorder-, der Hinter- oder den Seitenfronten anliegt. Die Räum- und Streupflicht des Anliegers wird auch dann nicht unterbrochen, wenn zwischen dem Grundstück und dem Gehweg ein unbebautes und nicht genutztes Grundstück der Hansestadt Rostock, wie zum Beispiel ein Grünstreifen liegt. Die übertragene Räum- und Streupflicht betrifft alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, auch die Hansestadt Rostock selbst. Bei bebauten oder anderweitig wirtschaftlich genutzten Grundstücken der Hansestadt Rostock , wie zum Beispiel Verwaltungsgebäuden oder Schulen, sind die flächenverwaltenden Ämter bzw. der Kommunale Eigenbetrieb Objektbewirtschaftung räum- und streupflichtig. An unbebauten und ungenutzten Grundstücken der Hansestadt Rostock wurde die Stadtentsorgung Rostock GmbH mit der Räum- und Streupflicht beauftragt. Das allein sind über 600 Einzelpositionen im gesamten Stadtgebiet.

Für Fahrbahnen gibt es keine generelle gesetzlich vorgeschriebene Räum- und Streupflicht. Die Straßenbaulastträger sollen die Fahrbahnen lediglich an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen bei Schnee beräumen und bei Glätte abstumpfen. In der Hansestadt Rostock sind die im Winterdienst betreuten Fahrbahnen in drei Kategorien eingeteilt, Kategorie A mit 214 Kilometern, Kategorie B mit 82 Kilometern und Kategorie C mit 94 Kilometern. Diese Kategorien unterscheiden sich zum einen hinsichtlich der Dringlichkeit, aber auch hinsichtlich der Einsatztechnologie. Auf den Fahrbahnen der Kategorie A und B wird sowohl beräumt als auch mit der Feuchtsalztechnologie FS 30 abgestumpft. Die Fahrbahnen der Kategorie C werden lediglich bei Schnee beräumt, eine Abstumpfung mit Salz ist aus Gründen des Umweltschutzes nicht vorgesehen. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von reinen Anliegerstraßen, bei denen kein Winterdienst auf der Fahrbahn durchgeführt wird.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Allgemeinen Ordnungsdienstes kontrollieren die Räum- und Streupflicht im gesamten Stadtgebiet. Seit Freitag wurden in 16 Straßen Kontrollen durchgeführt, davon in sechs auf Veranlassung des Amtes für Umweltschutz. Aus diesen Kontrollen resultierten elf Bußgeldanzeigen und vier Anhörungen.

Anregungen und Beschwerden können über das „Klarschiff“ Portal, über die E-Mail-Adresse straßenreinigung@rostock.de oder unter Tel. 0381 381-7305, 381-7306 und 381-7307 an die Stadtverwaltung übermittelt werden. Seit Freitag sind bereits 71 Meldungen über das Klarschiff Portal sowie 36 Meldungen über Telefon oder E-Mail eingegangen. Je nach Zuständigkeit, wurden die Stadtentsorgung oder die betroffenen Grundstückseigentümer zur Nacharbeit aufgefordert.