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Das Rathaus zum Mitlesen – Plakatkampagne für den Städtischen Anzeiger gestartet

Pressemitteilung vom 01.03.2024 - Rathaus

Mit einer City Light-Poster Kampagne präsentiert die Rostocker Stadtverwaltung den neuen „Städtischen Anzeiger“. Das „Rathaus zum Mitlesen“ erscheint seit Anfang dieses Jahres in neuer Titeloptik. Diese blitzt nun auf über 80 Plakaten auf dem gesamten Stadtgebiet.

Inzwischen besteht die Stadt-Zeitung seit fast 33 Jahren. Der Städtische Anzeiger erscheint immer am letzten Freitag eines Monats und kann online abonniert werden. Das kostenlose Online-Abo ist als Download-Newsletter nach vorheriger Anmeldung verfügbar. Wer die Zeitung lieber analog in den Händen hält und durchblättert, kann den Städtischen Anzeiger an mehr als 40 Ausgabestellen in Rostock kostenlos mitnehmen, an den Infotheken der Stadtverwaltung, in den Ortsämtern, Stadtteil- und Begegnungszentren, Tourist-Informationen, bei der Stadtbibliothek und in der Volkshochschule. Außerdem kann er gegen Porto-Zahlung auch im Post-Abo bestellt werden. Die Leserinnen und Leser erhalten Informationen über kommunale Planungen, über Festsetzungen, Gremiensitzungen und über Aktivitäten der Stadtverwaltung.

Die erste Ausgabe erschien am 1. Juni 1991. Das „Amtsblatt der Hansestadt Rostock“ flatterte als „Stadtanzeiger“ in die Briefkästen der Rostockerinnen und Rostocker. Christoph Kleemann, damals Präsident der Rostocker Bürgerschaft, und der damalige Oberbürgermeister Dr. Klaus Kilimann unterstrichen in einer gemeinsamen Erklärung: „Das städtische Amtsblatt will um Ihr Interesse für Kommunalpolitik werben. Sie als Betroffene sollen rechtzeitig erfahren, wohin sich unsere Stadt entwickelt, wie Bürgerschaft und Senat die aktuellen Probleme aufgreifen und wie sie die Bedürfnisse der Rostocker Bevölkerung, deren Anregungen und deren Kritik in praktische Schritte umsetzen.“

Die Verteilung an alle erreichbaren Haushalte musste 2022 beendet werden. Grund war die Einstellung des Anzeigenblatts, dem der Städtische Anzeiger beilag. Wegen der erheblich gestiegenen Kosten für Papier und Verteilung und mit Blick auf den Umweltschutz wurde entschieden, die Vertriebswege anzupassen.

Das Informationsangebot sollte jedoch grundsätzlich weiter bestehen bleiben, als analoge und digitale Variante – so der Beschluss der Rostocker Bürgerschaft. Am 27. Januar 2023 erschien der „Städtische Anzeiger“ daraufhin in einem neuen, kleineren Format und erstmals ohne öffentliche Bekanntmachungen. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt wie beispielsweise Satzungen und Allgemeinverfügungen werden rechtswirksam im Internet unter www.rostock.de/bekanntmachungen veröffentlicht.