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Dr. Heinrich Prophet ist Präsident der 8. Bürgerschaft

Pressemitteilung vom 17.07.2024 - Rathaus / Bürgerschaft

Wahl des Präsidiums während der konstituierenden Sitzung

Die 8. Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat heute während ihrer konstituierenden Sitzung Dr. Heinrich Prophet (CDU-Fraktion) zum Präsidenten der Bürgerschaft gewählt. Bis zur Wahl leitete Brigitte Dade (Fraktion Bündnis Sahra Wagenknecht-Vernunft und Gerechtigkeit) als Alterspräsidentin die Sitzung. In die Funktion der 1. Stellvertreterin wurde Jutta Reinders (Fraktion Die Linke) gewählt, 2. Stellvertreterin des Präsidenten ist Anke Knitter (Fraktion der SPD). Dem Präsidium gehören außerdem Dr. Anja Eggert (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.Volt), Lajos Orban (Fraktion BSW) und Rainer Bauer (Fraktion FDP/Unabhängige) an.

„Die Rostocker Bürgerschaft ist Herz und Niere - das muss ich als Nierenarzt sagen - unserer demokratischen kommunalen Selbstverwaltung. Hier nehmen die gewählten Mitglieder ihre unabhängige und ehrenamtliche Aufgabe wahr, das Beste für die Stadt und ihre Bürger zu erreichen. Diesen Prozess des Aushandelns der richtigen Entscheidungen unvoreingenommen zu moderieren, sehe ich als meine vordringliche Aufgabe als Bürgerschaftspräsident an“, so der Präsident der Bürgerschaft Dr. Heinrich Prophet nach seiner Wahl.

Der Präsident der Bürgerschaft vertritt die Bürgerschaft nach außen. Er setzt im Benehmen mit der Oberbürgermeisterin die Tagesordnungen fest, beruft die Sitzungen der Bürgerschaft ein, eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen. Die 1. und die 2. Stellvertreterinnen unterstützen den Präsidenten bei der Leitung der Sitzung und vertreten ihn im Verhinderungsfall. Das Präsidium regelt die Sitzordnung für die Bürgerschaftssitzungen nach Anhörung der Fraktionsvorsitzenden. Die Verteilung der Sitzplätze innerhalb der Fraktionen wird durch diese selbst geregelt.

Auch die 8. Bürgerschaft besteht aus 53 Mitgliedern. Der Frauenanteil hat sich auf 23 Mitglieder (entspricht 43 Prozent) erhöht (bisher 19 Mitglieder, entspricht 36 Prozent). Anna Ehlert hat ihr Mandat niedergelegt, die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der Partei Alternative für Deutschland (AfD) für den Wahlbereich 2 ist Sven Sydow.

Folgende sieben Fraktionen (bisher fünf Fraktionen) wurden gebildet:

  • AfD-Bürgerschaftsfraktion Rostock (neun Mitglieder)
    Vorsitz: Tilmann Reiner Anselm Lamberg
  • CDU-Fraktion (neun Mitglieder)
    Vorsitz: Chris Günther
  • Fraktion Die Linke (acht Mitglieder)
    Vorsitz: Christian Albrecht
  • Fraktion der SPD (acht Mitglieder)
    Vorsitz: Thoralf Sens
  • Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.Volt (sieben Mitglieder)
    Vorsitz: Andrea Krönert, Dr. Felix Winter
  • Fraktion Bündnis Sahra Wagenknecht-Vernunft und Gerechtigkeit/BSW (fünf Mitglieder)
    Vorsitz: Toralf Herzer
  • Fraktion FDP/Unabhängige (vier Mitglieder)
    Vorsitz: Julia Kristin Pittasch

Mit Inkrafttreten der aktuellen Änderungen zur Kommunalverfassung werden die Sitze in Ausschüssen, Aufsichtsräten und weiteren Gremien künftig zugeteilt. Damit entfallen die bisher praktizierten Wahlen. Eine Ausnahme bildet die Wahl der beschließenden Mitglieder und Stellvertreter*innen des Jugendhilfeausschusses, da hier die bundeseinheitlichen Regelungen des Sozialgesetzbuches (Achtes Buch) maßgeblich sind. Während der konstituierenden Sitzung der Bürgerschaft hat Bürgerschaftspräsident Dr. Heinrich Prophet die Zuteilung bekanntgegeben. Die Fraktionen und ggf. gebildete Zählgemeinschaften wurden gebeten, die Namen der Mitglieder für diese Gremien dem Präsidenten bis zum 31. Juli 2024 mitzuteilen. Die neue Zusammensetzung der Ortsbeiräte soll im Herbst 2024 erfolgen.

Die Bürgerschaft als Gemeindevertretung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist für alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde zuständig und überwacht die Durchführung ihrer Entscheidungen, soweit nicht durch Gesetz, Hauptsatzung oder Beschluss eine Übertragung auf den Hauptausschuss oder die Oberbürgermeisterin stattgefunden hat. Dies regelt die Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern. Wichtig sind, neben den der Gemeindevertretung gesetzlich zugewiesenen Aufgaben, Angelegenheiten, die aufgrund ihrer politischen Bedeutung, ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen oder als Grundlage für Einzelentscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Gemeinde sind. Zur Regelung der inneren Angelegenheiten hat sich die Bürgerschaft eine Geschäftsordnung gegeben.