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Härtefallfonds für in der DDR geschiedene Frauen: Antragsfrist endet am 30. September

Pressemitteilung vom 30.08.2023 - Kultur, Freizeit, Sport / Bildung und Wissenschaft

In der DDR geschiedene Frauen können seit 16. Januar 2023 Gelder aus einem Härtefallfonds beantragen. Darauf weist Rostocks Gleichstellungsbeauftragte Cathleen Mendle-Annuschkewitz hin. Die Antragsfrist endet am 30. September 2023.

Voraussetzung für eine Einmalzahlung sind, dass die Antragstellerin vor dem 2. Januar 1952 geboren wurde, ihr monatlicher Rentenzahlbetrag am 1. Januar 2021 unter 830 Euro lag, sie nach mindestens zehnjähriger Ehedauer nach DDR-Recht geschieden wurde und während der Ehezeit mindestens ein Kind erzogen hat.

Siglinde Hiller vom Verein der in der DDR geschiedenen Frauen e.V. informiert über Voraussetzungen und das Antragsprocedere während einer Veranstaltung am Dienstag, 5. September 2023, von 11 bis 12 Uhr im Beratungsraum 1 des Rostocker Rathauses. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Im Zuge der Wiedervereinigung wurden in der DDR geschiedene Frauen „vergessen“ und hatten weder das Anrecht auf die in der DDR gewährten Vorteile für geleistete Sorgearbeit noch dieselben Rentenanwartschaften wie geschiedene Frauen aus Westdeutschland.

Für Fragen oder weitergehende Informationen stehen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung „Härtefallfonds“ von montags bis donnerstags in der Zeit von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 7241634 zur Verfügung.