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Mieter*innenbefragung für den qualifizierten Mietspiegel gestartet

Pressemitteilung vom 07.07.2023

10.000 Mieter*innen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erhalten in den kommenden Tagen Post aus dem Rathaus. Darüber informiert die Kommunale Statistikstelle. Per Zufallsstichprobe wurden sie aus dem Melderegister ausgewählt und werden jetzt zur Teilnahme an der Mietspiegelbefragung aufgerufen. Die Teilnahme an der Erhebung ist durch das seit Juli 2022 geltende Mietspiegelreformgesetz erstmals verpflichtend. Zur Umsetzung hat die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock eine Satzung beschlossen, die am 23. Juni 2023 bekanntgemacht wurde (www.rostock.de/bekanntmachungen) und am 24. Juni 2023 in Kraft getreten ist.

Abgefragt werden neben Angaben zur Miete auch die Wohnfläche und Ausstattungsmerkmale der Wohnung. Es wird einerseits die Möglichkeit geben, die Fragen online zu beantworten. Alternativ wird dem Anschreiben ein Papierfragebogen mit kostenfreiem Rückumschlag beiliegen.

Anschließend an die Befragung der Mieter*innen werden die zugehörigen Vermieter*innen gebeten, unter anderem Auskunft über durchgeführte Modernisierungen und die Energetik der Wohnungen zu machen. Die Befragung der Vermieter*innen findet im August und September 2023 statt.

Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und schafft Rechtssicherheit. Er dokumentiert die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen und ist daher von großer praktischer Bedeutung. Die durch Mietspiegel bereitgestellten Informationen zu lokalen Mietpreisen leisten einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten zwischen den Mietvertragsparteien.

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat mit der Erstellung des qualifizierten Mietspiegels, der ab 2024 gelten soll, das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg beauftragt.

Das Forschungsinstitut wertet die erhaltenen Daten anonym aus und lässt sie in die Berechnungen des Mietspiegels einfließen. Der Schutz der persönlichen Daten wird dabei gewährleistet. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern wurde in die Befragung zur Mietspiegelerstellung eingebunden und überwacht dessen rechtskonformen Ablauf. Das beauftragte Institut wurde zur Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet.

Durch ihre Teilnahme tragen die Mieter*innen und auch die Vermieter*innen entscheidend zu einer möglichst genauen Abbildung des für den Mietspiegel relevanten Wohnungsbestandes bei.

Nach der Fertigstellung steht der Mietspiegel 2024 kostenlos zur Verfügung.

Weitere Informationen sind online unter www.alp-institut.de/rostock zu finden. Rückfragen an das Institut können zudem unter Tel. 040 3346476-45 oder per E-Mail an mieten@alp-institut.de gestellt werden.


Weitere Informationen: www.alp-institut.de/rostock

Satzung über die Durchführung der Kommunalstatistik zur Erhebung von Daten für die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock:142.9 KB