Home
Navigation

Öffentliche Auslegung des zweiten Entwurfes zur Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Region Rostock – Kapitel Stadt-Umland-Raum

Meldung vom 31.05.2019 - Rathaus

Im Rahmen der Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes – Kapitel Stadt-Umland-Raum – hat die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Region Rostock am 24.04.2019 beschlossen, für den überarbeiteten Entwurf das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen öffentlichen Stellen zu eröffnen. Inhalt der Fortschreibung ist die nachrichtliche Übernahme der Abgrenzung des Stadt-Umland-Raumes basierend auf dem Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern (LEP M-V) vom Juni 2016 und die Aufnahme ergänzender Regelungen zur Wohnbauentwicklung in Kommunen ohne zentralörtlichen Status im Stadt-Umland-Raum sowie zur Aufstellung bzw. Fortschreibung des Stadt-Umland-Konzeptes.

Zum Stadt-Umland-Raum gehören neben Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Gemeinden Admannshagen-Bargeshagen, Bentwisch, Broderstorf, Dummerstorf, Elmenhorst/Lichtenhagen, Kritzmow, Lambrechtshagen, Mönchhagen, Nienhagen, Papendorf, Pölchow, Poppendorf, Roggentin, Rövershagen, Stäbelow und Ziesendorf.

Das Verfahren wird nach den §§ 7 und 9 des Landesplanungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern1 sowie nach § 9 des Raumordnungsgesetzes2 durchgeführt. In der Abwägungsdokumentation sind Darlegungen zur Nichterforderlichkeit einer Prüfung der Umweltverträglichkeit enthalten.

Die zweite Stufe der Beteiligung findet im Zeitraum vom 10. Juni bis zum 29. Juli 2019 statt. Der Entwurf liegt öffentlich aus:

  • in der Geschäftsstelle des Planungsverbandes Region Rostock, Raum 1032, Erich-Schlesinger-Straße 35, 18059 Rostock,
  • in der Kreisverwaltung des Landkreises Rostock, Amt für Kreisentwicklung in Bad Doberan, August-Bebel-Straße 3, Haus II, Zimmer U 2.03,
  • im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft der Hansestadt Rostock (1. OG, Raum 218), Neuer Markt 3, 18055 Rostock
  • in den Amtsverwaltungen Bad Doberan-Land, Warnow-West, Carbäk und Rostocker Heide sowie der Verwaltung der amtsfreien Gemeinde Dummerstorf.

Die Einsichtnahme ist zu den örtlichen Öffnungszeiten möglich. Im Internet kann der Entwurf während der Auslegungsfrist heruntergeladen bzw. eingesehen werden:

  • unter www.planungsverband-regionrostock.de
  • sowie unter www.raumordnung-mv.de.

Jeder kann zum Entwurf Stellung nehmen. Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 29. Juli 2019 abgegeben werden:

  • per E-Mail an beteiligung@afrlrr.mv-regierung.de,
  • per Brief an den Planungsverband Region Rostock, Erich-Schlesinger-Straße 35, 18059 Rostock,
  • per Online-Formular unter www.raumordnung-mv.de,
  • schriftlich oder mündlich (zur Niederschrift) überall dort, wo der Entwurf ausliegt.

Eingangsbestätigungen werden nur für E-Mail- und Online-Stellungnahmen versandt. Informationen zum Datenschutz sind unter den oben genannten Internetadressen und an den Auslegungsorten einsehbar. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Abwägung unberücksichtigt.  

gez. Roland Methling
Vorsitzender des Planungsverbandes

1 Landesplanungsgesetz in Fassung der Bekanntmachung vom 5. Mai 1998 (GVOBl. M-V 1998, S. 503, 613), letzte berücksichtigte Änderung: § 15 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 228)

2 Raumordnungsgesetz vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 15 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist

Bekanntmachung des Planungsverbandes Region Rostock vom 20. Mai 2019