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Öffentliche Bekanntmachung, Kleingartenanlagen Dr. Ernst Heydemann und Pütterweg

Meldung vom 17.07.2019 - Umwelt und Gesellschaft / Rathaus

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist zum überwiegenden Teil Eigentümer der als Kleingartenanlage genutzten Grundstücksflächen der KGA „Dr. Ernst Heydemann“ und der KGA „Pütterweg“.

Im Zuge der  geplanten Umsetzung der auf den Flächen erstellten B-Pläne sind die entsprechenden Pachtverträge mit dem Verband der Gartenfreunde e.V. gekündigt worden. Ein Großteil der einzelnen Gartenparzellen wurde über den Verband in den Besitz der Hanse- und Universitätsstadt Rostock übergeben.  

Aus gegebenem Anlass weist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ausdrücklich darauf hin, dass die Inbesitznahme städtischer Gartenparzellen eine verbotene Eigenmacht im Sinne des § 858 BGB darstellt.

Darüber hinaus ist die Entnahme von Pflanzen, Sträuchern und Bäumen sowie das Entfernen von beweglichen, wesentlichen Bestandteilen des Grundstückes oder der auf den Grundstücken befindlichen Gebäude und baulichen Anlagen untersagt.

Verstöße werden von der Hanse- und Universitätsstadt zur Anzeige gebracht und der strafrechtlichen Verfolgung zugeführt.

 

Andreas Adler
Amtsleiter
Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt